Rechtsgrundlage
Die Emission von Pfandbriefen in Liechtenstein wird durch das neue Pfandbriefgesetz geregelt, welches im Dezember 2024 vom Landtag verabschiedet und im April 2025 in Kraft gesetzt wurde. Das Liechtensteinische Pfandbriefinstitut wurde als Aktiengesellschaft gemäss diesen Vorgaben gegründet und steht unter direkter Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Das Institut ist für die gemeinsame Emission von Pfandbriefen durch angeschlossene liechtensteinische Banken zuständig. Zudem übernimmt es die zentrale Verwaltung der Deckungswerte, sorgt für die laufende Kontrolle und Prüfung sowie das Reporting für alle Stakeholder.